Mietbedingungen


Allgemeine Vertrags- und Mietbedingungen Coconut Veranstaltungs GmbH

Hinter dem Turme 13 – 38114 Braunschweig Tel. 0531-25079190 Fax 0531-25079191
GF Bernd Langner / HRB 200430 / St. Nr. 13/208/01797
Vertragsbedingungen

Die Lieferungen erfolgen nur zu den nachstehenden Vertragsbedingungen.
Entgegengesetzte Bedingungen des Mieters werden hiermit ungültig. Die Vertragsbedingungen
gelten auch für mündliche oder telefonisch erteilte Aufträge.
Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Zeit zur Verfügung
gestellt. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das
Mietgut nicht spätestens einen Tag nach Veranstaltungsschluss dem Vermieter wieder zur
Verfügung steht (es sei denn, es wurde eine andere Abmachung getroffen). Extra entstandene
Kosten (z.B. zweimaliges Anfahren, da Mietgut beim ersten Mal nicht bereitstand) werden separat
in Rechnung gestellt.
Der Mieter hat, wenn er das Mietgut abholt, sich mit einem gültigen Ausweis zu legitimieren.
Ist der Vertrag geschlossen, ist der Mieter zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet.
Tritt der Mieter vom Vertrag, oder von Teilen des Vertrages zurück, so wird ein Schadenersatz
von 50 % der Vertragssumme, oder von Teilen, von denen Abstand genommen wird fällig,
wobei dem Mieter der Nachweis vorbehalten bleibt, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden,
oder wesentlich niedriger als der geltend gemachte Betrag.
Die Zahlung des Mietpreises hat nach der Lieferung zu erfolgen, spätestens innerhalb 8 Tagen.
Es kann vom Vermieter eine Vorauszahlung von 50 % der zu erwartenden Hauptforderung vor
Anlieferung des Mietgutes gefordert werden. Bei Zahlungsverzug von 30 Tagen, nach
Rechnungslegung, werden bankübliche Zinsen in Rechnung gestellt.
Liefert der Vermieter nicht oder zu spät, kann der Mieter keine Schadenersatzansprüche
geltend machen, es sei denn, die Miet- und Spätlieferung ist durch den Vermieter grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursacht worden.
Die Ware ist bei Empfang zu kontrollieren. Mängel und Beanstandungen sind unverzüglich
noch am Liefertag zu melden.
Spätere Reklamationen und Reklamationen nach Einsatz der Artikel werden grundsätzlich
nicht berücksichtigt.
Nach Rückgabe der Artikel werden diese durch den Vermieter kontrolliert und
wenn nötig gezahlt.
Die Zählung des Vermieters ist bindend.  Schäden, die während der Mietdauer entstehen,
sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
Eigene Reparaturen am Gerät sind nicht erlaubt.

Der Mieter haftet für Schäden, die durch Benutzung der Geräte; durch sorglosen Umgang mit
dem gemieteten Material, durch Verlust, Diebstahl bzw. Untergang des gemieteten Materials
und durch die vom gemieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr entstehen,
oder auf Verschulden des Mieters zurückzuführen sind.

Allgemeine Mietbedingungen

Für die Verankerung des Zeltes ist der Mieter verantwortlich. Für den Auf- und Abbau der
Zelthalle hat der Mieter Hilfskräfte auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen,
es sei denn, die Lieferung und der Abbau wird komplett durch den Vermieter vorgenommen.

Haftung des Mieters und Vermieters

Die Be- und Überwachung der Mietgegenstände übernimmt der Mieter vom Zeitpunkt der
Anlieferung,  bzw. der Übergabe bis zum Ende des Abtransportes, oder des Abbaubeginns
der konkreten und einzelnen Mietsache.
Der Vermieter trägt die gewöhnliche Abnutzung der Mietsache. Schäden, die der Mieter bei
Anwendung der nötigen Sorgfalt hätte verhindern können, oder die durch schuldhaftes

Verhalten des Mieters, oder aufgrund nicht ordnungsgemäßer Überwachung der Mietgegen-
stände durch Dritte entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
Die Zelte sind vom Mieter Schnee- und Eisfrei zu halten. Nötigenfalls muß der Mieter auf
seine Kosten das oder die Zelte beheizen.

Das Bekleben und Beschriften des Mietmaterials ist nicht erlaubt.
Kosten, die durch Reinigung und Erneuerung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
Das Aufbaugelände muß eben, gut verdichtet und bebaubar sein.
Der Aufstellort muß für LKW befahrbar sein und sich in unmittelbarer Nähe vom Entladeort
befinden. Zusätzliche Anhängelasten bedürfen unserer Zustimmung.

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Vermieters.
Jedoch bei Klagen gegen den Mieter, soweit er nicht Kaufmann ist, der Sitz des Mieters.
Auch für die Durchführung von Auslandsaufträgen gilt deutsches Recht.